Die Grundsätze der ordnungsgemäßen digitalen Buchführung, kurz GoBD, fordern von allen steuerpflichtigen Unternehmen, die ihre Buchhaltung ganz oder teilweise digital führen, eine Verfahrensdokumentation über die prüfungsrelevanten IT-Prozesse und die Speicherung und Dokumentation der originären digitalen Daten.