Grundsätzlich unterliegen Arbeitnehmer dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben. Für Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die z.B. für ein Projekt mehrere Monate im Ausland verbringen, würde das einen Wechsel der Versicherungen (z.B. Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) bedeuten.